Samstag, 25. Dezember 2010

Lesungsanträge

Liebe Initiativen-Mitglieder,

hier unten mit der Kommentarfunktion könnt ihr beantragen, einen bestimmten Entwurf für

- eine gemeinsame Aussage
- einen gemeinsamen Leitsatz
- eine gemeinsame Organisationsentscheidung

über drei Lesungen durch elektronischen Mehrheitsbeschluss aller INAB-Mitglieder legitimiert wird:

Willkommen beim INAB-Initiativenparlament

INAB ist

hegemoniefrei und basisdemokratisch.

INAB will

jeder und jedem maximale Einbringungsmöglichkeiten sicherstellen und jederzeit ein Produkt sein der Ideen und Arbeit aller ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

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Eine elektronische Vollversammlung aller Mitglieder soll deshalb von Anfang an über Ziele und wesentliche organisatorische Dinge entscheiden und nicht irgendeine Einzelperson.

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Die Nutzung dieses "Initiativenparlamentes ist denkbar einfach":

1. Grundsätzliches:

1.1 Es soll möglichst wenig abgestimmt werden. Alles was Mitglieder(gruppen) einfach selbst machen können, benötigt normalerweise keinen allgemeinen Beschluss.

1.2 Dagegen erscheint es sinnvoll "Gemeinsam vertretene Aussagen" und "Gemeinsame Leitsätze" und wichtige organisatorische Beschlüsse für INAB insgesamt jeweils durch die Gesamtheit der Mitglieder zu legitimieren.

1.3 Das Initiativenparlament ist maximal offen. Jeder und jede Interessierte hat Kommentierrecht und jede(r) registrierte Mailinglisten-Teilnehmer(in) hat eine gültige Stimme bei Abstimmungen über eine Email per registrierter Email-Adresse.

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2. Nutzung des Initiativenparlamentes:

2.1 Lesungen zur gemeinsamen Verabschiedung von Aussagen, Leitsätzen und Organisationsbeschlüssen werden einfach auf der Antragsseite durch gewöhnlichen Anwenderkommentar angestoßen.

2.2 Es finden dann 3 "Lesungen" in Form von Blogartikeln und der Möglichkeit in Kommentaren dazu zu diskutieren statt, die jeweils einen Monat dauern.

2.3 Nach der ersten Lesung gibt es die Möglichkeit für den Einreicher den Antrag nach erster Diskussion ggf. zurückzuziehen und es findet eine elektronische Abstimmung über den tatsächlichen Entscheidungsbedarf zu der Sache an sich statt.

2.4 Nach der zweiten Lesung werden Änderungsanträge (auch zur Ergänzung oder teilweisen Löschung) abgestimmt.

2.5 Nach der dritten Lesung findet eine Abstimmung über den endgültigen Gesamtentwurf statt.

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3. Ein einmal abgelehnter Vorschlag darf frühestens nach zwei Jahren erneut als Lesungsantrag eingebracht werden.

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4. Die Versammlungsadministration sorgt für das zeitnahe Anlegen der Lesungen, Abstimmungen und deren Schließung. Diese wird am 30.06.2011 zum ersten Mal von der Versammlung gewählt und bis dahin bei vorhandener Bereitschaft von den ersten drei Einschreibern in die INAB-Mailingliste wahrgenommen, mindestens vom INAB-Initiator Knut Karnann.

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So einfach sollte sicherzustellen sein, dass wir alle gleichberechtigte Gestalter dieser Initiative sein können!